Rechtliche Rahmenbedingungen
EineTagesmutter ist nach §18(ESTG) selbstständig tätig.
Daher sind die Einnahmen zu versteuern.
Sie muss sich selbst Kranken und Rentenversichern.
Tagesmütter werden durch das Jugendamt bezahlt.
Der Elternbeitrag wird über eine Einkommenstabelle errechnet, er ist dem Kindergartenbeitrag gleichgestellt.